07. Juni 2018 – Verordnung über die Immobilien- und Standortgemeinschaft „BID Ku’damm-Tauentzien“

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 7. Juni 2018 wurde der Erlass der Verordnung über die Immobilien- und Standortgemeinschaft „BID Ku’damm-Tauentzien“ in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg von Berlin verkündet. Die Verordnung tritt damit in Kraft und endet nach Ablauf von fünf Jahren ab Inkrafttreten.

Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt GVB

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