BID – im Berliner Raum ist dieser Begriff noch vergleichsweise neu. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die international anerkannte Bezeichnung Business Improvement District, im Deutschen auch Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) genannt. BIDs oder ISGs sind Stadtentwicklungsinitiativen zur Attraktivitätssteigerung, Stärkung und Revitalisierung von Innenstädten, Stadtteilzentren, Wohnquartieren oder Gewerbezentren.
Zentrales Prinzip des BID ist das eigenverantwortliche Handeln der Gewerbetreibenden an Ort und Stelle. Alle Entscheidungsprozesse werden eigenständig organisiert und dienen der Umsetzung eines abgestimmten Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts. Bereits existierende Maßnahmen von Senat und Bezirk werden ergänzt und im Sinne der Gewerbetreibenden gesteuert.
Beteiligte Unternehmen
Die Initiative zur Stellung des Antrags für den BID Ku’damm Tauentzien wurde von acht Unternehmen maßgeblich unterstützt:
- Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
- Atlas Tower GmbH & Co. KG / c/o Strabag Real Estate GmbH
- Becker & Kries Grundstücks GmbH & Co. KG
- Gutmann Investment GmbH
- Europahaus Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG
- RFR 7. Immobilien Verwaltungs GmbH
- RFR Objekt Berlin Kurfürstendamm GmbH
- Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche
Gesetzliche Grundlagen
Da eine private Initiative wie der BID Ku’damm Tauentzien nicht frei im öffentlichen Raum agieren kann und darf, muss bei der Stadt zunächst ein Antrag gestellt werden, der Maßnahmenpakete und Finanzierungspläne im Detail vorstellt. Dieser Antrag wird öffentlich ausgelegt und die betroffenen Grundstückseigentümer dürfen ihm zustimmen oder ihn ablehnen – hier gab es eine breite Zustimmung. Wird der Antrag nicht abgelehnt, schließt die Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) mit dem zuständigen Bezirk einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Umsetzung der Maßnahmen ab, der zusammen mit allen anderen wichtigen Unterlagen online frei zugänglich und einsehbar ist. In Berlin basiert das Konzept, für das sich private Träger und Stadt zusammenschließen, auf dem Gesetz zur Einführung von Immobilien- und Standortgemeinschaften (BIG) von 2014. Der öffentlich-rechtliche Vertrag für den BID Ku’damm Tauentzien wurde im Juni 2017 mit dem federführenden Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem mitzeichnenden Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg abgeschlossen. Auf Grundlage des BIG sind alle Maßnahmen zur Aufwertung des Standorts, die von der BID Ku’damm-Tauentzien GmbH geplant sind, an strenge Richtlinien gekoppelt. So wird sichergestellt, dass der private Träger keine Aufgaben übernimmt oder in Bereiche eingreift, die in öffentlicher oder staatlicher Hand liegen.