21. April 2017 – öffentliche Antragsauslegung BID Ku’damm-Tauentzien

Öffentliche Auslegung
eines Antrages auf Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft
gemäß Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG

 

Bekanntmachung vom 5. April 2017

[Stadt II B]

Telefon: 9029-15137,  intern 929-15137

Die Antragsunterlagen zur Einrichtung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft „BID Ku‘damm-Tauentzien“ im Bereich des Kurfürstendamms und der Tauentzienstraße beginnend an der Uhlandstraße bis zum Wittenbergplatz, wird nebst Anlagen (insbesondere Maßnahmen- und Finanzierungskonzept, Angabe von Mittelwert und voraussichtlicher Höhe des Hebesatzes, Bericht über den Erörterungstermin, Liste der betroffenen Grundstücke, öffentlich-rechtlicher Vertrag und städtebaulicher Vertrag) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Rechtsgrundlage der Auslegung ist § 6 Abs. 8 Berliner Immobilien- und Standortgemeinschafts-Gesetz – BIG vom 24. Oktober 2014 (GVBl. 2014, 378).

Ort: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 3022, 3. Stock, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, Telefon: 030-9029-15137 oder 030-9029-15141

Zeit: vom 21.04.2017 bis einschließlich 24.05.2017 montags bis donnerstags von 10 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 10 Uhr bis 14 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (030–9029-15137)

Der Antrag kann außerdem im Internet eingesehen werden unter: www.bid-kudamm-tauentzien.de.

Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der Übersichtskarte.

Das Gebiet der ISG erstreckt sich auf die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist gemäß einvernehmlicher Regelung der Bezirke das zuständige Bezirksamt.

Antragsteller und beabsichtigter Aufgabenträger gemäß § 4 BIG ist die BID-Ku’damm-Tauentzien GmbH.

Während der Auslegungszeit können Anregungen bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Eigentümer der im Bereich der Immobilien- und Standortgemeinschaft gelegenen Grundstücke haben während der Auslegungszeit das Recht zur Erklärung, der Einrichtung der Immobilien- und Standortgemeinschaft nicht zuzustimmen. Die Erklärung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der genannten Dienststelle abzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Erklärungen können nicht berücksichtigt werden.

Berlin, 13. April 2017

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

 

 

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf

weiterführende Informationen:
BID_01_Anschreiben_Auslage
BID_02_Antragsdokument
BID_03_Gebiet_Abgrenzung_M_1_25_lng
BID_04_Gebiet_baulicher_eingriffsbereich_M_1_25_lng
BID_05_Liste der Grundstuecke
BID_06_Protokoll Eroerterungstermin
BID_07_oeffentlich_rechtlicher Vertrag
BID_08_staedtebaulicher Vertrag
BID_09_Geschaeftsordnung Koordinierungsausschuss

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